Wohnen Gemeinde Melchnau

Wohnen © Gemeinde Melchnau

Wohnen Gemeinde Melchnau 9

Wohnen © Gemeinde Melchnau

Wohnen Gemeinde Melchnau 10

Wohnen © Gemeinde Melchnau

Wohnen Gemeinde Melchnau 11

Wohnen © Gemeinde Melchnau

Hundehaltung

Kennzeichnung und Registrierung der Hunde

Hunde müssen seit dem 1. Januar 2007 mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Ergänzende Informationen über die Kennzeichnung und Registrierung sowie der vollständige Verordnungstext und Antworten auf häufige Fragen sind auf der Website des Veterinärdienstes und auf der Website von AMICUS zu finden.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation «animundo» erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation «animundo» nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich im August durch die Finanzverwaltung Melchnau in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 60.00.

Ausbildungsangebot für Ihren Hund finden Sie unter www.hunde-langenthal.ch

Findeltiere

Wer im Kanton Bern einen Hund, eine Katze oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies der Schweizerischen Tiermeldezentrale mitteilen. Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls bei dieser Stelle melden.
Kontakt:     www.stmz.ch

Für gefundene Tiere: 0848 357 358 (Lokaltarif)

Für vermisste Tiere:  0900 357 358 (CHF 1.95/Min.)