Hundehaltung
Kennzeichnung und Registrierung der Hunde
Hunde müssen seit dem 1. Januar 2007 mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Ergänzende Informationen über die Kennzeichnung und Registrierung sowie der vollständige Verordnungstext und Antworten auf häufige Fragen sind auf der Website des Veterinärdienstes und auf der Website von AMICUS zu finden.
Was müssen Sie tun?
Neugeborene Hunde müssen innert 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die Datenbank.
Mit dieser Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf die Abgabe von Kontrollmarken durch die Gemeinde wird verzichtet.
Ihr erster Hund:
Besitzen Sie neu einen Hund? Dann lassen Sie sich bei der Gemeinde als Hundehalter auf AMICUS registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post oder E-Mail zugestellt.
Amicus-Datenbank
Mit den Logindaten können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen. Sie haben nun Zugriff für folgende Mutationen:
Eigene Personendaten
- Sprache, E-Mailadresse und Telefonnummer verwalten
Eigene Tiere
- Details (Name, Farbe etc.) verwalten
- Müssen Weitergabe und Übernahme melden
- Müssen Todesdatum des Tieres eintragen (sofern nicht durch Tierarzt erledigt)
- Müssen Export ins Ausland eintragen
- Müssen Verwendungszweck eintragen
- Können Ferienadresse eintragen
- Können PetCard nachbestellen
Ausbildungsangebot für Ihren Hund finden Sie unter www.hunde-langenthal.ch
Findeltiere
Wer im Kanton Bern einen Hund,
eine Katze oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies dem Berner
Tierschutz mitteilen.
Kontakt: www.bernertierschutz.ch/tierheim/kantonale-meldestelle
Telefon: 0900 1844 00 (Fr. 1.95 pro Minute)
Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls bei dieser Stelle melden.