Einwohnerkontrolle
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu:
Sind Sie neu nach Melchnau gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter persönlich anmelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (Kopien von Unterlagen werden durch die Einwohnerdienste erstellt):
- – Heimatschein (für Wochenaufenthalter: Heimatausweis) im Original
- – Familienbüchlein oder Familienausweis, falls Sie verheiratet sind
- – AHV-Ausweis
- – Mietvertrag
Die Anmeldegebühr für Schweizer Bürger und Bürgerinnen beträgt pro Heimatschein Fr. 20.00 (dafür erhalten Sie einen Niederlassungsschein).
Bürgerinnen und Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- – Pass
- – Ausländerausweis im Original
- – Arbeitsvertrag
- – Mietvertrag
- – AHV-Ausweis
Ausländische Staatsangehörige erhalten keinen Niederlassungsschein und bezahlen Fr. 25.00 für die Anmeldung. Für die Adressänderung im Ausländerausweis wird die entsprechende Gebühr später in Rechnung gestellt.
Sie ziehen aus Melchnau weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug aus der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle Melchnau spätestens am Tage des Wegzuges persönlich zu melden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
Der auf der Gemeinde hinterlegte Heimatschein oder Heimatausweis wird gegen Rückgabe des Niederlassungsscheines oder Niederlassungsausweises ausgehändigt. Wenn der Niederlassungsschein nicht mehr vorhanden ist, wird die eigenhändige Unterschrift als Bestätigung für den Empfang des Heimatscheines oder Heimatausweises verlangt.
Bürgerinnen und Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
Bitte bringen Sie für die Abmeldung Ihren Ausländerausweis mit, damit wir Ihre Abmeldung darin vermerken können.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle Melchnau persönlich mitzuteilen. Nach erfolgter Meldung erhalten Sie Ihren neuen Niederlassungsschein kostenlos per Post zugeschickt.
Auch wenn nur die Wohnung innerhalb eines Gebäudes gewechselt wird (ohne Adressänderung) ist dies bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Ansonsten kann keine Stromablesung veranlasst werden und Sie erhalten falsche Stromrechnungen. Danke!
Wechsel Arbeitgeber oder sonstige Änderungen
Haben Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt? Dann melden Sie uns doch diese Änderung, damit Ihre Angaben im Einwohnerregister der Gemeinde Melchnau immer auf dem aktuellsten Stand sind. Sie helfen uns damit sehr!