Gesamterneuerungswahlen

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 auf den 23. Oktober 2022 festgesetzt. Nach Art. 3, Abs. 2 des Organisationsreglements (OgR) vom 27.05.2002, sind zu wählen:

1. durch Urnenwahl nach dem Majorzverfahren:

  • die Gemeinderatspräsidentin oder den Gemeinderatspräsidenten

2. durch Urnenwahlen nach dem Proporzverfahren:

  • 4 Mitglieder des Gemeinderates
  • 3 Mitglieder der Schulkommission
  • 4 Mitglieder der Finanzkommission
  • 4 Mitglieder der Kommission für Liegenschaften und Strassen

Für das Wahlverfahren und Vorverfahren gelten die Bestimmungen des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 16.08.2018 sowie das Gesetz und die Verordnung über die politischen Rechte.

Vorverfahren

a)  Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag,

 09. September 2022, 14.00 Uhr, in der Gemeindeschreiberei einzureichen (Art. 26 Abs. 1 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).

b)  Zu kumulierende Kandidatinnen und Kandidaten müssen zweimal auf die Liste gesetzt werden! (Bei den Proporzwahlen, also beim Gemeinderat und den Kommissionen).

c)  Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Art. 26 ff Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).

d)  Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten (Art. 28 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).

e)  Listenverbindungen sind mindestens bis zum 39. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Mittwoch, 14. September 2022, 12.00 Uhr bekannt zu geben (Art. 33 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).

 Gemeinderat Melchnau