generelles Verbot von Feuerwerk

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

Das 1. August-Feuer kann entfacht werden, da die Feuerwehr vor Ort sein wird.

Weitere Infos können Sie hier der Pressenmitteilung der Regierungsstatthalterämter entnehmen.