erhebliche Waldbrandgefahr

In grossen Teilen vom Kanton Bern wird die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft.

Hier geht es zur Gefahrenbeurteilung.

Verhaltenshinweise
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten.
Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos wegwerfen.

Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht kann sich sehr leicht entzünden. Die unteren Bodenschichten sind noch brandhem-mend. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig: Die Humusschicht wird teilweise verbrannt. Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen mög-lich. Flugfeuer sind mit Wind möglich, insbesondere in Nadelholzbeständen.
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Insbe-sondere bei zunehmendem Wind und in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.