Aufhebung von Gräbern

Gemäss dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Melchnau vom 23. Juni 2021 beträgt die Grabruhe mindestens 25 Jahre.

Nachstehende Gräber werden im Frühjahr 2023 auf dem Friedhof Melchnau aufgehoben:

  • Die Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1992 – 1997 zwischen dem Gemeinschaftsgrab und der Aufbahrungshalle (Feld 14, siehe Friedhofplan).
  • Die äussere Reihe der Urnengräber aus den Jahren 1992 – 1996 zwischen der Aufbahrungshalle und dem Grab der Ungenannten (Feld 13, Reihe aussen, siehe Friedhofplan).

Die betroffenen Grabfelder sind markiert.

Die Gräber werden den Angehörigen bis am 10. März 2023 überlassen und können geräumt werden. Nach diesem Termin verfügt die Friedhofkommission über die Grabstätten. Allfällige Auskünfte erteilt gerne die Gemeindeverwaltung Melchnau, Tel. 062 917 50 22.

Gedenkfeier im Zusammenhang mit der Grabfeldräumung
Am Freitag, 10. März 2023, um 18.00 Uhr findet in der Kirche Melchnau zur Verabschiedung der Grabstätten eine Andacht statt, zu der die Angehörigen herzlich eingeladen sind.

Melchnau, im November 2022
Friedhofkommission Melchnau