Änderung des Gesetzes und der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
Per 1. Februar wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst. Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.
Für eine persönliche An- oder Abmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer ihren Pass oder ihre Identitätskarte mit.
Mit der Gesetzesänderung kostet neu auch der Umzug innerhalb der Gemeinde von Schweizern CHF 20 pro volljährige Person.
Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Gemeinde?
Dieser bleibt vorerst bei der Gemeinde hinterlegt.
Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten.
Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich heirate oder mich scheiden lasse und damit meine Daten ändern?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.
Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.
Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Im Kanton Bern benötigen Sie keinen Heimatschein mehr.